Am 30. August 2019 haben 54 Nachwuchskräfte, die sich erfolgreich um eine Einstellung in den Vorbereitungsdienst zur Rechtspflegerin bzw. zum Rechtspfleger im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz beworben haben, ihre Ernennungsurkunden erhalten. Justizminister Herbert Mertin überreichte gemeinsam mit der Präsidentin des Oberlandesgerichts Koblenz Marliese Dicke den Bewerberinnen und Bewerbern ihre Urkunden und wünschte allen frisch ernannten Beamtinnen und Beamten für das duale Studium alles Gute und viel Erfolg.
Die ernannten Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter haben am 1. September 2019 ihren dreijährigen Vorbereitungsdienst, der mit der Diplomprüfung (FH) endet, begonnen. Die Ausbildung umfasst zwei Studienabschnitte an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen sowie eine Studienpraxis bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen nach ihrer Ausbildung die ihnen übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Diese sachliche Unabhängigkeit, die insoweit der richterlichen Unabhängigkeit entspricht, unterscheidet die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von anderen Angehörigen des dritten Einstiegsamtes. Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, unter anderem Grundbuch-, Nachlass-, Insolvenz-, Zwangsversteigerungs-, Vollstreckungs- und Registersachen.
Die rheinland-pfälzische Justiz ist an der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses für den Rechtspflegerberuf interessiert. Weitere Informationen zum Berufsbild, zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Koblenz unter www.olgko.justiz.rlp.de unter dem Link Ausbildung & Stellenangebote.