Heute haben 24 Abiturientinnen und Abiturienten, die sich erfolgreich um die Rechtspflegerausbildung im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz beworben haben, ihre Ernennungsurkunden erhalten. Der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz, Ralf Bartz, überreichte die Urkunden im Rahmen einer kleinen Feierstunde und wünschte den frisch ernannten Anwärterinnen und Anwärtern für ihre berufliche Ausbildung alles Gute.
Die heute ernannten Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter beginnen am 1. September 2010 ihre dreijährige Ausbildung, die mit der Diplomprüfung (FH) enden wird. Die Ausbildung setzte sich aus zwei Studienabschnitten an der Fachhochschule für Rechtspfleger in Schwetzingen sowie praktischen Ausbildungszeiten bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften zusammen.
Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen nach ihrer Ausbildung die ihnen übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und sind an keine Weisungen gebunden. Diese sachliche Unabhängigkeit, die insoweit der richterlichen Unabhängigkeit entspricht, unterscheidet die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von anderen Angehörigen des gehobenen Dienstes.
Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, unter anderem in Grundbuch-, Nachlass-, Insolvenz- und Vollstreckungssachen.
Die rheinland-pfälzische Justiz ist stets an der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses für den Rechtspflegerberuf interessiert. Weitere Informationen zum Berufsbild, zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Koblenz unter www.olgko.mjv.rlp.de unter dem Link „Ausbildung“.