Ankündigung im Staatsschutzverfahren gegen Hussam S.

In der Sitzung des 2. Strafsenats in dem Staatsschutzverfahren gegen Hussam S. haben nach dem gestrigen Plädoyer der Generalbundesanwaltschaft heute die Verteidiger ihre Schlussvorträge gehalten.

Der nächste Termin in dieser Sache findet statt am Donnerstag, 22. März 2012 um 8.30 Uhr im Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz.

In diesem Termin ist die Verkündung eines Urteils möglich – vorbehaltlich der Entscheidung über die seitens der Verteidigung gestellten Hilfsbeweisanträge.

Ich bitte die Medienvertreterinnen und –vertreter, die an diesem Termin teilnehmen wollen, dies -soweit noch nicht geschehen- bis zum 21. März 2012, 11.00 Uhr mitzuteilen an medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de. Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb der Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.

Hintergrund:
Der 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat am 23.08.2011 die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen den heute 26-jährigen Hussam S. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 2 StE 8/11-1). Dem Angeklagten wird die Unterstützung ausländischer terroristischen Vereinigungen in sieben Fällen und das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen in insgesamt 78 Fällen zur Last gelegt. Der Angeklagte ist in Syrien geboren, Staatenloser palästinensischer Volkszugehörigkeit und lebt seit 1990 in Deutschland, war zuletzt Student und wohnte in Montabaur.

Nach der Anklageschrift des Generalbundesanwalts habe der Angeschuldigte von September 2007 bis Dezember 2009 in den Internetforen der Globalen Islamischen Medienfront, des Al-Ansar Media Battalion und des Ansar Al-Dschihad-Netzwerks jihadistische Audio-, Video- und Textbeiträge verbreitet. Er habe darin terroristische Anschläge, das Märtyrertum und die Mudschaheddin verherrlicht. In sieben Fällen habe er Videos von Enthauptungen und Anschlägen veröffentlicht, um den militanten Jihad der ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamischer Staat Irak und Ansar Al Islam propagandistisch zu unterstützen.

Mit 78 weiteren Forenbeiträgen habe er gezielt dafür geworben, sich am gewaltsamen Jihad von Al Qaida, Al Qaida im Zweistromland/Islamischer Staat Irak, der Islamischen Jihad Union und der Islamischen Bewegung Usbekistan zu beteiligen.

Der Angeklagte befindet sich seit 4. Juli 2010 in Untersuchungshaft.

 

 

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