Informationen für die Vertreterinnen und Vertreter der Presse
Der 1. Strafsenat – Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage des Generalbundesanwalts gegen den 59 – jährigen Muhammed Taha G., den ebenfalls 59-jährigen Ahmet Duran Y. und den 34-jährigen Göksel G. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Den Angeklagten wird zur Last gelegt, in der Zeit von spätestens Februar 2013 bis Dezember 2014 für einen türkischen Nachrichtendienst gearbeitet zu haben. Die zugelassene Anklage wirft ihnen daher geheimdienstliche Agententätigkeit gemäß § 99 Abs.1 Nr.1 StGB vor.
Der verheiratete Angeklagte Muhammed Taha G. ist türkischer Staatsangehöriger und war zuletzt in Istanbul wohnhaft. Der Mitangeklagte Göksel G. ist deutscher Staatsangehöriger und lebt mit seiner Familie in Bad Dürkheim, während der ebenfalls verheiratete Mitangeklagte Ahmet Duran Y. die türkische Staatsangehörigkeit besitzt und in Wuppertal wohnhaft ist.
Nach dem Inhalt der Anklage des Generalbundesanwalts sollen die Angeklagten spätestens ab Februar 2013 bis zu ihrer Festnahme am 17. Dezember 2014 für den türkischen Geheimdienst „MIT“ Spionagetätigkeiten ausgeübt haben. Der Angeklagte Muhammed Taha G. soll dabei als Führungsoffizier tätig gewesen sein und mehrere informelle Geheimdienstmitarbeiter, u.a. die beiden Mitangeklagten Ahmet Duran Y. und Göksel G., betreut und geleitet haben.
Im Auftrag des Angeklagten Muhammed G. sollen die Mitangeklagten Ahmet Duran Y. und Göksel G. im Tatzeitraum insbesondere Informationen über in der Bundesrepublik Deutschland lebende Kritiker des türkischen Ministerpräsidenten Erdogan gesammelt haben. Außerdem sollen sie dem Angeklagten Muhammed G. über Kundgebungen kurdischer Aktivisten berichtet haben. Dieser soll die gewonnen Erkenntnisse über Hintermänner im türkischen Sicherheitsapparat weitergereicht haben.
Die Angeklagten wurden am 17. Dezember 2014 festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Die Haftbefehle gegen Göksel G. und Ahmet Duran Y. wurden am 12. Februar 2015 außer Vollzug gesetzt. Seither befinden sich die beiden Angeklagten auf freiem Fuß. Der Angeklagte Muhammed Taha G. ist nach wie vor in Untersuchungshaft.
Der Staatsschutzsenat beabsichtigt, die Hauptverhandlung am
Mittwoch, den 9. September 2015, um 9:30 Uhr
zu beginnen (Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz).
Als Fortsetzungstermine wurden bestimmt (jeweils am gleichen Ort zur gleichen Zeit):
Donnerstag, den 10. September 2015
Mittwoch, den 16. September 2015
Mittwoch, den 23. September 2015
Donnerstag, den 24. September 2015
Mittwoch, den 30. September 2015
Donnerstag, den 1. Oktober 2015
Mittwoch, den 21. Oktober 2015
Donnerstag, den 22. Oktober 2015
Mittwoch, den 4. November 2015
Donnerstag, den 5. November 2015
Mittwoch, den 11. November 2015
Donnerstag, den 12. November 2015
Mittwoch, den 18. November 2015
Donnerstag, den 19. November 2015
Mittwoch, den 25. November 2015
Donnerstag, den 26. November 2015
Mittwoch, den 2. Dezember 2015
Donnerstag, den 3. Dezember 2015
Mittwoch, den 9. Dezember 2015
Donnerstag, den 10. Dezember 2015
Mittwoch, den 16. Dezember 2015
Donnerstag, den 17. Dezember 2015
Dienstag, den 22. Dezember 2015
Mittwoch, den 23. Dezember 2015
Ich bitte die Medienvertreterinnen und -vertreter, die an einer Teilnahme an einem oder mehreren der Hauptverhandlungstermine interessiert sind, dies bis zum 2. September 2015 mitzuteilen an medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de. Falls Foto-oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb der Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.