Anklage wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung zugelassen

Der 2. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 21. September 2018 gegen einen möglicherweise 22-jährigen syrischen Staatsangehörigen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss des 2. Strafsenats - Staatsschutzsenat - vom 02. Januar 2019, Aktenzeichen: 2 StE 6 OJs 34/17).

Der Staatsschutzsenat beabsichtigt, die Hauptverhandlung am

Montag, dem 28. Januar 2019,

zu beginnen.

Fortsetzungstermine wurden bis zum 15. April 2019 bestimmt und finden erforderlichenfalls hierüber hinaus ab dem 29. April 2019 statt.

Die Hauptverhandlung in diesem Verfahren ist nichtöffentlich, da der Angeklagte zumindest während eines Teils des angeklagten Tatzeitraums noch Jugendlicher war. Im Hinblick hierauf erfolgen auch keine weiteren Angaben zum Tatvorwurf.

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