Der 2. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 21. Oktober 2019 gegen den 59-jährigen Mashar T. mit dem Vorwurf, dass dieser sich von Mai 2018 bis Anfang Juni 2019 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ („PKK“) beteiligt hat (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB), zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss des 2. Strafsenats - Staatsschutzsenat - vom 27. November 2019, Aktenzeichen: 2 StE 6 OJs 23/18). Der Angeklagte ist türkischer Staatsangehöriger und war zuletzt im Lahn-Dill-Kreis wohnhaft.
Dem Angeklagten wird konkret zur Last gelegt, Anfang Mai 2018 unter dem Decknamen „Ali“ als hauptamtlicher Kader der „Arbeiterpartei Kurdistans“ („PKK“) und ihrer Europaorganisation eigenverantwortlich die Leitung des PKK-Gebiets Mainz übernommen und sich in dieser Funktion in Kenntnis der Ziele, Programmatik und Methoden der Gesamtorganisation als Mitglied beteiligt zu haben. Aufgabe des Angeklagten sei es gewesen, durch das Organisieren und Überwachen von Spendenkampagnen und Veranstaltungen Finanzmittel zu beschaffen. Bei der „PKK“ handele es sich um eine ausländische terroristische Vereinigung, deren Zweck und Tätigkeit darauf gerichtet sei, Straftaten des Mordes oder Totschlags zu begehen. So seien fester Bestandteil der Organisationsstruktur der „PKK“ auch bewaffnete Einheiten, die ausdrücklich ein Recht auf „aktive Verteidigung“ und Vergeltungsangriffe gegen türkische Sicherheitsbehörden in Anspruch nähmen. Diese verübten Anschläge mit Sprengstoff und Waffen, bei denen Soldaten, Polizisten und vereinzelt auch Zivilisten verletzt und getötet würden.
Der Angeklagte wurde am 25. Juni 2019 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er hat den Tatvorwurf bislang nicht eingeräumt.
Der Senat hat die Hauptverhandlungstermine, auch den Prozessauftakt, noch nicht festgelegt. Es wird insoweit eine gesonderte Mitteilung erfolgen.