Anklage wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung ("Ahrar al-Sham") zugelassen

Der 2. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz vom 31. August 2018 gegen den 23-jährigen Hussen A. mit dem Vorwurf, dass dieser sich von Ende Januar 2013 bis zum 16. Mai 2014 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Harakat Ahrar al-Sham al Islamiya“ („Ahrar al-Sham“) beteiligt hat (§§ 129a Abs. 1 Nr. 1, 129b Abs. 1 StGB), zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Beschluss des 2. Strafsenats - Staatsschutzsenat - vom 02. Januar 2019, Aktenzeichen: 2 StE 6 OJs 20/17). Der Angeklagte ist syrischer Staatsangehöriger und war zuletzt wohnhaft in Saarlouis.

Dem Angeklagten wird konkret zur Last gelegt, sich Ende Januar 2013 in der syrischen Stadt Deir ez-Zor unter Verwendung des Kampfnamens „Abou Abbas“ der terroristischen Vereinigung „Ahrar al-Sham“ angeschlossen zu haben. In der ersten Jahreshälfte 2013 habe er ein militärisches Trainingslager durchlaufen, in dem er im Umgang mit Schusswaffen (Pistolen und Schnellfeuergewehr), Handgranaten und Mörsern, sowie in der Bedienung einer Flugabwehrkanone geschult und auch zum Scharfschützen ausgebildet worden sei. Nachdem der Angeklagte im Herbst 2013 einen Kämpfer der „Ahrar al-Sham“ zur medizinischen Behandlung in die Türkei begleitet habe, sei er dreieinhalb Monate später gemeinsam mit diesem Kämpfer zurückgekehrt und in einem Waffenlager der „Ahrar al-Sham“ tätig gewesen, sowie er Aufgaben in der Lebensmittelversorgung wahrgenommen habe. Im Dezember 2013 habe er auf Seiten der „Ahrar al-Sham“ an Gefechten um die nordsyrische Stadt Tal Hamis teilgenommen. Spätestens zum Jahreswechsel 2013/2014 sei er innerhalb der Organisation in den Rang eines Emirs aufgestiegen und habe das Kommando über eine 40-köpfige Einheit der Terrororganisation übernommen. Am 16. Mai 2014 habe sich der Angeklagte zur medizinischen Behandlung einer erlittenen Schussverletzung in die Türkei begeben, von wo aus er über die sogenannte Balkanroute am 24. August 2015 nach Deutschland eingereist sei.

Der Angeklagte wurde am 12. April 2018 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Staatsschutzsenat beabsichtigt, die Hauptverhandlung am

Montag, den 21. Januar 2019, 9.30 Uhr,

zu beginnen (Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz).

Als Fortsetzungstermine wurden bestimmt (jeweils am gleichen Ort):

Dienstag, 22.01.2019, 9.00 Uhr,
Dienstag, 29.01.2019, 9.30 Uhr,
Dienstag, 05.02.2019, 9.30 Uhr,
Montag, 11.02.2019, 9.30 Uhr,
Dienstag, 12.02.2019, 9.00 Uhr,
Dienstag, 19.02.2019, 9.30 Uhr,
Dienstag, 26.02.2019, 9.30 Uhr,
Dienstag, 12.03.2019, 10.00 Uhr,

sofern erforderlich:
weitere Fortsetzungstermine ab Dienstag, den 26.03.2019, jeweils dienstags ab 9.30 Uhr.

Ich bitte die Medienvertreterinnen und -vertreter, die an einer Teilnahme an einem oder mehreren der Hauptverhandlungstermine interessiert sind, dies bis zum 14. Januar 2019 mitzuteilen an pressestelle.olg@ko.jm.rlp.de . Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb der Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.

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