Ab heute ist es möglich, bei dem Oberlandesgericht Koblenz in Zivil- und Familiensachen auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen wirksam abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße, sichere und schnelle Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten. Bis zum 31. Dezember 2017 soll der elektronische Rechtsverkehr in diesen Fachbereichen auch bei allen Land- und Amtsgerichten in Rheinland-Pfalz eingeführt werden.
Zu beachten ist dabei, dass eine in den Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz nach den prozessrechtlichen Bestimmungen vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Posteinreichung weiterhin notwendig ist. In diesen Verfahren können deshalb nur Rechtsanwälte elektronische Dokumente wirksam einreichen, nicht die Parteien selbst.
Zum Versand der elektronischen Dokumente muss der Absender entweder das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) oder die virtuelle Poststelle des Landes Rheinland-Pfalz (VPS) nutzen. Darüber hinaus bietet künftig auch die Bundesrechtsanwaltskammer für die Rechtsanwälte das besondere Anwaltspostfach (beA) als Kommunikationsmedium für den elektronischen Rechtsverkehr an. Ein Versand per E-Mail über sonstige, herkömmliche E-Mail Anbieter ist nicht zulässig. Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird außerdem eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, die über sogenannte Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden kann.
Weitere Informationen zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Internetseite jm.rlp.de/de/themen/digitale-welt/elektronischer-rechtsverkehr.