Spielabbruch am Millerntor: Wurfgeschoss war Einwegbecher
Eine Vertreiberin von Einwegbechern durfte in ihrer Kundenzeitschrift nicht behaupten, der Abbruch des Fußball-Bundesligaspiels zwischen dem FC St. Pauli und Schalke 04 am 1. April 2011 sei „wegen Mehrweg“ erfolgt. Auch die Behauptung, ein Mehrwegbecher sei das Wurfgeschoss gewesen, war ihr nicht gestattet. Denn das Spiel musste abgebrochen werden, weil der Schiedsrichterassistent von einem gefüllten Einwegbecher im Nacken getroffen…WeiterlesenBesuch von Staatsminister Hartloff beim Oberlandesgericht Koblenz
Am Donnerstag, 23. August 2012, wird Herr Staatsminister der Justiz und für Verbraucherschutz Jochen Hartloff das Oberlandesgericht Koblenz besuchen.WeiterlesenAnlässlich dieses Besuches steht Herr Minister interessierten Medienvertreterinnen und Medienvertretern ab 12:15 Uhr zu einem Pressegespräch zur Verfügung.
Das Pressegespräch findet statt im Dienstgebäude I des Oberlandesgerichts Koblenz, Stresemannstraße 1, Raum 215 (2. Stock,…
Badeunfall in Freizeitbad: "Geisterkletterer" blockieren Auslauf einer Wasserrutsche
Wer in einem Schwimmbad grundlegende und jedem Badegast einleuchtende Regeln und Sicherheitsvorkehrungen missachtet, haftet bei einem dadurch ausgelösten Badeunfall für den Schaden. Klettert etwa ein Besucher in einem Freizeitbad im Auslaufbereich von unten in eine Wasserrutsche und blockiert damit deren Auslauf, handelt er mindestens fahrlässig. Er haftet für die Verletzungen, die ein Badegast erleidet, der die Wasserrutsche…WeiterlesenArzt muss sich regelmäßig weiterbilden und gesicherte Erkenntnisse zeitnah umsetzen
Ein Arzt ist verpflichtet, sich auf seinem Fachgebiet regelmäßig weiterzubilden. Wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse, die in einer führenden Fachzeitschrift veröffentlicht werden, muss er zeitnah im Berufsalltag umsetzten. Versäumt er diese Pflicht, kann dies zu einem groben Behandlungsfehler führen und einen Schmerzensgeldanspruch des Patienten auslösen. Dies hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (Urteil…WeiterlesenSturz am Mainzer Rheinstrand - kein Schadensersatz
Der Betreiber eines Mainzer Rheinstrandes muss einer Frau keinen Schadensersatz zahlen, auf einer dortigen nassen Treppe ausrutschte, in den Rhein stürzte und sich dabei u.a. das Handgelenk brach. Die Frau habe damit rechnen müssen, dass die unmittelbar in den Fluss führenden Stufen nass sein können. Wenn eine Gefahrenstelle aber derart eindeutig vor sich selbst warne, treffe den Betreiber des angrenzenden Gastronomiebetriebes…Weiterlesen