- | Information für die Vertreterinnen und Vertreter der Presse
Verfahren gegen Mamar A. vor dem Staatsschutzsenat (1 StE 6 OJs 36/17)
In der am Donnerstag, dem 17. Januar 2019, vor dem 1. Strafsenat begonnenen Hauptverhandlung gegen Mamar A. wird voraussichtlich im nächsten Verhandlungstermin am Freitag, dem 12. Juli 2019, 14:00 Uhr, das Urteil des Senats verkündet. Der Termin findet im Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz, Saal 10, statt. Zum weiteren Inhalt des Verfahrens wird auf die Pressemeldung vom 19. Dezember 2018 verwiesen.Weiterlesen Amts- und Staatshaftungsrecht - der 1. Zivilsenat sucht in der Verhandlung am 11. Juli 2019 den Dialog mit Studentinnen und Studenten der Universität Mainz
Der schwerpunktmäßig für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz wird am 11. Juli 2019 mehrere Verfahren aus diesem Rechtsgebiet verhandeln. In Fortsetzung einer langjährigen Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Rechtswissenschaft der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz soll dieser Verhandlungstermin auch der Ausbildung des juristischen Nachwuchses dienen. Daher wird Herr Professor Dr.…Weiterlesen- | Information für die Vertreterinnen und Vertreter der Presse
Verfahren gegen Mamar A. vor dem Staatsschutzsenat (2 StE 6 OJs 36/17): Im nächsten Termin am 5. Juli 2019 ist mit Plädoyers zu rechnen
In der am Donnerstag, dem 17. Januar 2019, vor dem 1. Strafsenat begonnenen Hauptverhandlung gegen Mamar A. ist am morgigen Verhandlungstag, dem 5. Juli 2019, mit dem Beginn der Plädoyers zu rechnen. Es ist hingegen nicht damit zu rechnen, dass an diesem Verhandlungstag bereits ein Urteil verkündet wird. Der Verhandlungstermin am 5. Juli 2019 beginnt um 10.00 Uhr im Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz, Saal 10. Zum…Weiterlesen "Diesel-Skandal" - Klarstellung aus Anlass der aktuellen Presseberichterstattung
In der aktuellen Presseberichterstattung findet sich die Darstellung, der 5. Zivilsenat bzw. der Senatsvorsitzende habe sich in dem kürzlich entschiedenen Verfahren 5 U 1318/18 (Urteil vom 12. Juni 2019) zur Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen betroffener Käufer von Dieselfahrzeugen geäußert. Das ist unzutreffend. Weder in der schriftlichen Urteilsbegründung noch bei der Verkündung des Urteils noch in der…Weiterlesen"Diesel-Skandal" - VW schuldet dem Käufer eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschaltvorrichtung ausgerüstet ist, Schadensersatz; der Käufer muss sich aber einen Nutzungsvorteil anrechnen lassen
Die Volkswagen AG ist dem Käufer eines Fahrzeugs, dessen Motor mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgerüstet ist, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu Schadensersatz verpflichtet. Der Käufer hat aber durch die tatsächliche Nutzung des Fahrzeugs einen geldwerten Vorteil erlangt, um den sein Anspruch zu kürzen ist. Das hat der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz mit heute verkündetem Urteil entschieden (5 U…Weiterlesen