Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen

Eine ausländische Ehescheidung kann im deutschen Rechtsbereich erst wirksam werden, wenn die Landesjustizverwaltung feststellt, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen.
Mit Wirkung vom 1.12.2008 sind die Befugnisse über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen für das Land Rheinland-Pfalz vom Ministerium der Justiz in Mainz auf den Präsidenten des Oberlandesgerichts Koblenz übertragen worden.

Falls Sie einen Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen stellen möchten, finden Sie im nachfolgenden Hinweisblatt weitere Informationen und ein entsprechendes Antragsformular zu Ihrer Verwendung.

Hinweis: Der Ausdruck des ausgefüllten Antragsformulars muss eigenhändig unterschrieben werden. Eine elektronische Übermittlung des ausgefüllten Formulars (z.B. per e-M@il) ist daher nicht möglich.