Berufsbilder in der Justiz

In den folgenden Texten zur Beschreibung der Berufsbilder in der Justiz wird zur besseren Lesbarkeit bei den Berufs- und Funktionsbezeichnungen verallgemeinernd jeweils nur das generische Maskulinum verwendet. Die Gleichstellung der Geschlechter (m/w/d) wird dadurch nicht angetastet.

Einstellungsbehörde:
Die Einstellung von Bewerbern für den richterlichen Dienst erfolgt in Rheinland-Pfalz zentral durch das Ministerium der Justiz in Mainz.

Hinweis: Nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG) erwirbt die Befähigung zum Richteramt, wer ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abschließt. [zum Vorbereitungsdienst]

Einstellungsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz

Einstellung für das Duale Studium zum Dipl.-Rechtspfleger (FH) [siehe hier]

Einstellungsbehörden:
Die Präsidenten der Landgerichte Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz oder Trier

Erläuterung: Wird die Vollstreckung eine Freiheitsstrafe ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt, wird vom Gericht ein Bewährungshelfer bestellt, um dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite zu stehen. Die Bewährungshelfer helfen insbesondere bei der Gestaltung der existenziellen Lebensbedingungen wie Wohnungs- und Arbeitsplatzsuche, Regelung finanzieller Probleme, Vermittlung in weitergehende therapeutische Hilfen (z.B. Suchttherapie) sowie Beratung und Unterstützung bei allen erkennbaren persönlichen Problemen.
Die Bewährungshelfer überwachen auch im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Bewährungsauflagen und Weisungen und berichten über die Lebensführung der Verurteilten in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt.
Das Gericht kann haupt- oder ehrenamtliche Bewährungshelfer bestellen. Die Aufgaben des Sozialdienstes der Justiz werden hauptamtlich und in der Regel im Beamtenverhältnis von staatlich anerkannten Sozialarbeitern und Sozialpädagogen wahrgenommen. Die Einstellung (durch den Präsidenten des Landgerichts) erfolgt, soweit die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für eine Übernahme in das Beamtenverhältnis nach den Bestimmungen über die Laufbahnen mit besonderer Fachrichtung noch nicht vorliegen, in einem tariflichen Arbeitsverhältnis unter Einstufung in der Entgeltgruppe 9 TV-L.

Einstellungsbehörde:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz

Einstellung zur Ausbildung als Justizfachwirt [siehe hier]

Hierbei handelt es sich um eine Sonderlaufbahn für Justizfachwirte. Die Stellen werden justizintern ausgeschrieben.

Einstellungsbehörden:
Die jeweiligen Behördenleiter (z.B. der Amtsgerichte, der Landgerichte oder des Oberlandesgerichts)
Besetzbare Stellen werden in der Regel im Karriereportal des Landes Rheinland-Pfalz oder auf der Homepage des jeweiligen Gerichts ausgeschrieben.

Einstellung in einem tariflichen Arbeitsverhältnis, Ausbildung als Justizoberwachtmeisteranwärter.

Erläuterung: Die Justizwachtmeister sind für den Auskunftsdienst an der Pforte, der Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit, den Sitzungsdienst in Gerichtsverhandlungen, Aktentransporte, Zustellungen, Besorgung des Posteingangs und Postausgangs und gegebenenfalls Vorführungen zu Gerichtsterminen zuständig. Voraussetzungen sind die Qualifikation der Berufsreife sowie volle gesundheitliche und sportmotorische Eignung. Die Ausbildung dauert 6 Monate (Zeiten aus einem tariflichen Arbeitsverhältnis werden angerechnet). Die praktische Ausbildung wird durch einen fachtheoretischen Lehrgang an dem Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau - ergänzt.

Einstellungsbehörden:
Die jeweiligen Behördenleiter (z.B. der Amtsgerichte, der Landgerichte oder des Oberlandesgerichts)
Besetzbare Stellen werden in der Regel in der örtlichen Presse oder auf der Homepage des jeweiligen Gerichts ausgeschrieben.

Erläuterung:
Die Justizbeschäftigten sind bei den Gerichten in den Serviceeinheiten eingesetzt. Erwartet wird die Bereitschaft im Team zu arbeiten, Verantwortung zu übernehmen, sich fortzubilden und mit moderner Bürotechnik umzugehen. Fertigkeiten in Textverarbeitungen sind erwünscht. Weitere berufsspezifische Kenntnisse werden am Arbeitsplatz und in Fortbildungsveranstaltungen vermittelt.
Eine Ausbildung zum Justizfachangestellten ist in Rheinland-Pfalz nicht möglich.
Die Bezahlung richtet sich nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L). Je nach der zu verrichtenden Tätigkeit erfolgt die Einstufung in eine bestimmte Entgeltgruppe (2 bis 8). Das Entgelt richtet sich nach der Tätigkeit.
Die wöchentliche Arbeitszeit der vollbeschäftigten Justizbeschäftigten beträgt derzeit 39 Stunden. Auch Teilzeitbeschäftigung ist möglich.