Der Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz Thomas Henrichs und der Generalstaatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz Dr. Jürgen Brauer haben gestern Herrn Staatsminister der Justiz Herbert Mertin eine Jubiläumsschrift überreicht, die anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft erstellt worden ist. Die Präsentation und Übergabe der Festschrift, die den Titel „Zwischen Aufbruch und Umbruch“ trägt, erfolgte im Oberlandesgericht in einer Feierstunde in einem Corona-bedingt sehr kleinen Kreis. Neben Herrn Staatsminister Herbert Mertin und Herrn Oberbürgermeister der Stadt Koblenz David Langner nahmen Repräsentanten aus Justiz, Notar- und Rechtsanwaltschaft sowie der Polizei teil.
Herr Henrichs zitierte zur Begrüßung Dr. Boden, den späteren ersten Ministerpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz: „Den Richtern möge es gelingen, durch ein unbestechliches und unerschrockenes Streben nach einer stets objektiven Rechtsfindung dem Oberlandesgericht Koblenz einen angesehenen Namen für die Untadeligkeit seiner höchstrichterlichen Entscheidungen zu verschaffen“. Diesen Wunsch formulierte Dr. Boden anlässlich der Feier zur Eröffnung des Oberlandesgerichts in Koblenz am 27. November 1946 vor dem Hintergrund der Erfahrungen des nationalsozialistischen Unrechtsstaates und der willkürlichen Entrechtung von Menschen. Der Wunsch Dr. Bodens, darin waren sich alle Gäste einig, ist in Erfüllung gegangen. Herr Staatsminister der Justiz Herbert Mertin hob den gemeinsamen Werdegang von Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft Koblenz einerseits und dem erst kurz zuvor gegründeten neuen Bundesland Rheinland-Pfalz hervor. Auch der Minister unterstrich, dass der Aufbau demokratischer, rechtsstaatlicher Strukturen und das Schaffen einer unabhängigen Justiz unbestreitbar gelungen ist.
Das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wurden am 25. November 1946 durch Präsidialerlass des Oberpräsidenten von Rheinland-Hessen-Nassau errichtet. Nachdem die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs die frühere Preußische Rheinprovinz in einen britischen und einen französischen Teil aufgeteilt hatten, entfiel die zuvor gegebene Zuständigkeit des Oberlandesgerichts Köln für die in die französische Besatzungszone liegenden Landgerichtsbezirke Koblenz und Trier, so dass im neuen Land Rheinland-Pfalz ein neues Obergericht errichtet werden musste.
Das Oberlandesgericht nahm seine Arbeit in der in vielerlei Hinsicht schwierigen Nachkriegszeit mit zwei Zivilsenaten, einem Strafsenat, einem Großen Senat und einem Dienststrafsenat auf. Für das Gericht arbeiteten anfangs sechs Richter und sechs weitere Bedienstete. Inzwischen hat sich das Gericht erheblich vergrößert: Das Oberlandesgericht verfügt heute über 24 Senate, davon 15 Zivil- und Familiensenate und 5 Strafsenate. Es beschäftigt fast 170 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Verlauf der vergangenen 75 Jahre ist nicht nur der Personalbestand des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft deutlich angewachsen, auch der Frauenanteil unter Richtern und Staatsanwälten ist beträchtlich gestiegen. Beim Oberlandesgericht sind heute 50 Prozent der Richterschaft weiblich, bei der Generalstaatsanwaltschaft ist ein Drittel der staatsanwaltlichen Stellen mit Frauen besetzt, nachdem es dort mehr als 60 Jahre lang überhaupt keine Frauen im staatsanwaltlichen Dienst gab.
2011 wurde die Entscheidung der damaligen Landesregierung bekannt, die Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken sowie die Generalstaatsanwaltschaften Koblenz und Zweibrücken jeweils in Zweibrücken zu konzentrieren. Es kam zu beeindruckenden Solidaritätskundgebungen großer Teile der Bevölkerung für den Erhalt von Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz. Das Fusionsvorhaben wurde schließlich aufgegeben.
Eine grundlegende Wandlung im Hinblick auf ihre Zuständigkeiten hat die Generalstaatsanwaltschaft durch die Gründung der Landeszentralstelle Cybercrime im Jahre 2014 und der Landeszentralstelle zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus im Jahre 2017 erfahren. Es handelt sich um zwei schlagkräftige und hochspezialisierte Ermittlungsabteilungen, durch deren Einrichtung die Zuständigkeit der Behörde deutlich erweitert wurde und die zu einer erheblichen personellen Aufstockung führte.
Gegenwärtig befinden sich Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft in einer Phase des Umbruchs. Globalisierung, Spezialisierung und Digitalisierung verändern Wirtschaft und Gesellschaft. Sie stellen den Rechtsstaat und somit auch die Justiz vor immer wieder neue Herausforderungen. Oberlandesgericht und Generalstaatsanwaltschaft tragen diesen Herausforderungen durch stetige Weiterentwicklung und vorausschauende Anpassung an aktuelle Bedürfnisse Rechnung. So arbeitet etwa das Oberlandesgericht als erstes Obergericht in Rheinland-Pfalz und eines der ersten Obergerichte bundesweit seit dem 1. Oktober 2019 mit der elektronischen Gerichtsakte. Generalstaatsanwalt Dr. Brauer und Präsident des Oberlandesgerichts Henrichs äußerten sich zuversichtlich, dass der bereits seit mehreren Jahren stattfindende Umbruch insbesondere auf dem Gebiet der Digitalisierung erfolgreich vollzogen werden wird.