Der 4. Strafsenat - Staatsschutzsenat - des Oberlandesgerichts Koblenz hat mit Beschluss vom 12. Januar 2024 die Anklage der Generalbundesanwaltschaft vom 31. Oktober 2023 gegen den 54-jährigen Peter St. wegen Beihilfe zu Mord und Beihilfe zu versuchtem Mord zum Nachteil von 20 Menschen zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.
Dem Angeklagten wird von der Generalbundesanwaltschaft in der Anklageschrift im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
„Peter St. vertritt eine von nationalsozialistischen und rassistischen Überzeugungen geprägte Ideologie. In der Nacht vom 18. auf den 19. September 1991 besuchte er gemeinsam mit anderen rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen, darunter der gesondert verfolgte Peter S., eine Gaststätte in Saarlouis. Die Gruppe tauschte sich über die seinerzeit zahlreichen vor allem in Ostdeutschland stattfindenden rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer aus. Peter St., der damals eine führende Rolle in der lokalen Skinhead-Szene innehatte, machte deutlich, dass er die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheiße und äußerte im Beisein des ihm untergebenen Peter S. insbesondere folgende Worte: „Hier müsste auch mal sowas brennen oder passieren“.
Beeinflusst und bestärkt durch diese Aussage begab sich der gesondert verfolgte Peter S. kurz darauf in den frühen Morgenstunden des 19. September 1991 zu einem Wohnheim für Asylbewerber in der Saarlouiser Straße. Er betrat das Gebäude, goss im Treppenhaus des Erdgeschosses aus einem Kunststoffkanister Benzin aus und entzündete es. Das Feuer breitete sich mit großer Geschwindigkeit im gesamten Treppenhaus aus und erfasste im Flur des Dachgeschosses einen 27-jährigen ghanaischen Staatsangehörigen. Dieser erlitt schwerste Verbrennungen und eine Rauchvergiftung, die noch am Tattag zu seinem Tod führten. Zwei weitere Hausbewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten und trugen dadurch Knochenbrüche davon. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen.“
Der Angeschuldigte Peter St. wurde am 6. Juni 2023 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Bundesanwaltschaft hatte am 21. Juli 2022 Anklage gegen Peter S. vor dem hiesigen Gericht erhoben. Der Prozess wurde ab dem 16. November 2022 ebenfalls vor dem 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz geführt. Mit Urteil vom 9. Oktober 2023 hat der Senat Peter S. des Mordes in Tateinheit mit besonders schwererer Brandstiftung und mit tateinheitlich begangenen zwölffachen versuchten Mordes jeweils in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung für schuldig befunden und ihn zu einer Jugendstrafe von 6 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Staatsschutzsenat beabsichtigt, die Hauptverhandlung am
Dienstag, den 27. Februar 2024, 9.30 Uhr,
zu beginnen (Saal 120, Dienstgebäude I des Oberlandesgerichts Koblenz).
Als Fortsetzungstermine wurden bisher bestimmt (jeweils am gleichen Ort und zu gleicher Zeit):
Montag, 04.03.2024, 09.30 Uhr
Dienstag, 05.03.2024, 09.30 Uhr
Freitag, 08.03.2024, 09.30 Uhr
Freitag, 15.03.2024, 09.30 Uhr
Freitag, 22.03.2024, 09.30 Uhr
Montag, 08.04.2024, 09.30 Uhr
Dienstag, 09.04.2024, 09.30 Uhr
Montag, 15.04.2024, 13.00 Uhr
Dienstag, 16.04.2024, 09.30 Uhr
Montag, 29.04.2024, 09.30 Uhr
Dienstag, 30.04.2024 - bis mittags
Montag, 06.05.2024, 09.30 Uhr
Dienstag, 07.05.2024, 09.30 Uhr
Montag, 13.05.2024, 09.30 Uhr
Dienstag, 14.05.2024, 09.30 Uhr
Montag, 03.06.2024, 09.30 Uhr
Dienstag, 04.06.2024, 09.30 Uhr
Ich bitte die Medienvertreterinnen und -vertreter, die an einer Teilnahme an einem oder mehreren der Hauptverhandlungstermine interessiert sind, dies bis zum 15. Februar 2024 mitzuteilen an pressestelle.olg(at)ko.jm.rlp.de . Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb der Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.