| Oberlandesgericht Koblenz

Urteilsverkündung im Verfahren wegen des Brandanschlags auf eine Asylbewerberunterkunft in Saarlouis am 19. September 1991 (Prozessbeginn 16. November 2022; Aktenzeichen 4 StE 10/22)

Im Staatsschutzverfahren 4 StE 10/22 ist soeben ein Urteil mit folgendem Tenor verkündet worden:

  1. Der Angeklagte ist schuldig des Mordes in Tateinheit mit besonders schwererer Brandstiftung und mit tateinheitlich begangenen zwölffachen versuchten Mordes jeweils in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung.

    2. Er wird daher zu einer Jugendstrafe von

        6 Jahren und 10 Monaten

        verurteilt.

  1. Er hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen.
  1. Angewendete Vorschriften:

       §§ 211 Abs. 1, Abs. 2, 212 Abs. 1, 307 Nr. 1 u. 306 Nr. 2 a.F., 22, 23 Abs. 1, 52 StGB, 1, 105 JGG

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