Im Staatsschutzverfahren 4 StE 10/22 ist soeben ein Urteil mit folgendem Tenor verkündet worden:
- Der Angeklagte ist schuldig des Mordes in Tateinheit mit besonders schwererer Brandstiftung und mit tateinheitlich begangenen zwölffachen versuchten Mordes jeweils in Tateinheit mit versuchter besonders schwerer Brandstiftung.
2. Er wird daher zu einer Jugendstrafe von
6 Jahren und 10 Monaten
verurteilt.
- Er hat die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen der Nebenkläger zu tragen.
- Angewendete Vorschriften:
§§ 211 Abs. 1, Abs. 2, 212 Abs. 1, 307 Nr. 1 u. 306 Nr. 2 a.F., 22, 23 Abs. 1, 52 StGB, 1, 105 JGG