In der am Montag, 7. November 2011 begonnenen Hauptverhandlung gegen Hussam S. haben sich die weiteren Fortsetzungstermine geändert.
Der vorgesehene Termin am Mittwoch, 22. Februar 2012 findet nicht statt.
Der nächste Termin ist daher am Donnerstag, 23. Februar 2012.
Der Senat beabsichtigt, an diesem Tage die Beweisaufnahme zu schließen.
Sodann findet der Termin am Montag, 12. März 2012, nicht statt.
Die weiteren Folgetermine sind sodann:
Mittwoch, 14. März 2012,
Donnerstag, 15. März 2012 und
Donnerstag, 22. März 2012.
Alle Verhandlungstermine beginnen jeweils um 8.30 Uhr im Saal 10, Dienstgebäude II des Oberlandesgerichts Koblenz.
Ich bitte die Medienvertreterinnen und –vertreter, die an einer Teilnahme an einem Hauptverhandlungstermin interessiert sind, dies spätestens bis zum jeweiligen Vortag um 10:00 Uhr mitzuteilen an medienstelle.olg@ko.mjv.rlp.de. Falls Foto- oder Filmaufnahmen beabsichtigt sind, bitte ich ebenfalls um eine Ankündigung innerhalb der Frist, damit entsprechende Genehmigungen vorbereitet werden können.
Hintergrund:
Der 2. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat am 23.08.2011 die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen den 25-jährigen Hussam S. zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Aktenzeichen: 2 StE 8/11-1). Dem Angeklagten wird die Unterstützung ausländischer terroristischen Vereinigungen in sieben Fällen und das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen in insgesamt 78 Fällen zur Last gelegt. Der Angeklagte ist in Syrien geboren, Staatenloser palästinensischer Volkszugehörigkeit und lebt seit 1990 in Deutschland, war zuletzt Student und wohnte in Montabaur.
Nach der Anklageschrift des Generalbundesanwalts habe der Angeschuldigte von September 2007 bis Dezember 2009 in den Internetforen der Globalen Islamischen Medienfront, des Al-Ansar Media Battalion und des Ansar Al-Dschihad-Netzwerks jihadistische Audio-, Video- und Textbeiträge verbreitet. Er habe darin terroristische Anschläge, das Märtyrertum und die Mudschaheddin verherrlicht. In sieben Fällen habe er Videos von Enthauptungen und Anschlägen veröffentlicht, um den militanten Jihad der ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamischer Staat Irak und Ansar Al Islam propagandistisch zu unterstützen.
Mit 78 weiteren Forenbeiträgen habe er gezielt dafür geworben, sich am gewaltsamen Jihad von Al Qaida, Al Qaida im Zweistromland/Islamischer Staat Irak, der Islamischen Jihad Union und der Islamischen Bewegung Usbekistan zu beteiligen.
Der Angeklagte befindet sich seit 4. Juli 2010 in Untersuchungshaft.