Pressemitteilung 127 E 2 - 82/07

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgericht Koblenz hat heute auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz einen vorläufigen Auslieferungshaftbefehl gegen einen ivorischen Staatsangehörigen erlassen.

Die Republik Italien strebt die Auslieferung des Verfolgten zum Zwecke der Strafverfolgung an. Dieser ist am 20. November 2007 in einem Zug zwischen Koblenz und Mainz ergriffen worden und befindet sich derzeit aufgrund Festhalteanordnung des Amtsgerichts Koblenz vom 21. November 2007 in einer JVA. Die italienischen Behörden legen dem Verfolgten zur Last, am 2. November 2007 mit einem weiteren Täter in Perugia/Italien eine britische Staatsangehörige mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen und sie anschließend mit mehreren Stichen in den Hals getötet zu haben. Seitdem war der Verfolgte flüchtig. 

Der Strafsenat hat die Voraussetzungen für den Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls als gegeben angesehen. Die Auslieferung erscheine nicht von vornherein unzulässig und es bestehe der Haftgrund der Fluchtgefahr, weil angesichts der Strafandrohung zu befürchten sei, dass sich der Verfolgte im Falle einer Freilassung der Auslieferung entziehen werde.

Beschluss vom 22.11.2007, Aktenzeichen: (1) Ausl.-III-65/07

 

 

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