Pressemitteilung 127 E 2 - 80/07

Koblenz/Mayen – Seit 12.11.2007 können Mahnbescheidsanträge bei dem Gemeinsamen Mahngericht der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland mit Sitz in Mayen über das Internet erstellt werden. Sie können online eingereicht oder in ausgedruckter Form per Briefpost an das Mahngericht versandt werden. Das Angebot erweitert die Palette elektronischer Antragsformen und richtet sich sowohl an Antragsteller mit großem oder mittlerem Antragsvolumen als auch an Kunden des Mahngerichts, die nur gelegentlich ein Mahnverfahren beantragen und hierzu bislang auf den im Schreibwarenhandel erhältlichen, papiergebundenen Vordruck angewiesen waren. Beim Ausfüllen des Mahnbescheidsantrags im Internet werden Eingaben auf Schlüssigkeit überprüft, so dass verfahrensverzögernde Fehler weitgehend vermieden werden. Danach kann der Mahnbescheidsantrag auf Blanko-A4-Papier ausgedruckt und eigenhändig unterschrieben per Briefpost eingereicht werden. Die eingegebenen Daten des Antrags werden in Klarschrift und als Barcodes ausgedruckt und bei dem Mahngericht über besondere Beleglesesysteme automatisiert verarbeitet. Verfügt der Antragsteller über eine qualifizierte elektronische Signatur, kann er den Antrag unmittelbar über das Internet rechtswirksam an das Mahngericht übermitteln. „Die zusätzlichen elektronischen Antragsformen bei dem Mahngericht vereinfachen und beschleunigen das Erstellen eines Mahnbescheidantrags erheblich. Zugleich wird der elektronische Rechtsverkehr in einem wichtigen Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten der Kunden gestärkt“, so Ralf Bartz, Präsident des Oberlandesgerichts Koblenz. Das Angebot ist unter dem Portal www.online-mahnantrag.de erreichbar und ermöglicht die Antragstellung bei allen zentralisierten Mahngerichten Deutschlands.

Weiterführende Informationen finden interessierte Antragsteller auch auf der Homepage des Mahngerichts Mayen: www.agmy.mjv.rlp.de/root/mahngericht .

 

 

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