Pressemitteilung 127 E 2 - 65/07

Ein Meinungs- und Erfahrungsaustausch stand im Mittelpunkt eines ersten Treffens des neuen Präsidenten des Oberlandesgerichtes Koblenz, Ralf Bartz, mit dem Präsidenten der Notarkammer Koblenz, Justizrat Richard Bock, und den weiteren Mitgliedern des Vorstandes der Notarkammer Koblenz. Bartz hob die besondere Bedeutung der Notare als unverzichtbarer Teil der Rechtspflege hervor: „Als neutraler Rechtsberater aller Beteiligten bringen die Notare und Notarinnen den tatsächlichen Willen der Beteiligten zum Ausdruck und führen ihn einer rechtlich ausgewogenen Lösung zu. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob es um Testamente und Erbverträge, Vorsorgevollmachten mit Betreuungs- und Patientenverfügungen, Immobiliengeschäfte oder auch schwierige Fragen des Gesellschaftsrechtes gehe. Aufgrund der Warn- und Hinweispflichten der Notarinnen und Notare praktizierten die Notare und Notarinnen zugleich aktiven Verbraucherschutz“.

Der Präsident der Notarkammer Koblenz verwies in diesem Zusammenhang auf die Notwendigkeit, im Rahmen der anstehenden GmbH-Reform an der notariellen Beurkundung bei Gründung einer GmbH festzuhalten. Wirtschaftlich unerfahrene Personen, die in einem einfachen Verfahren und mit geringem Kapitaleinsatz eine GmbH gründen wollten, seien oft rechtlich überfordert und laufen Gefahr, für sie unabsehbare finanzielle Risiken einzugehen. Auch der Präsident des Oberlandesgerichtes betonte, dass die Belange der Rechtssuchenden hier im Vordergrund stehen müssten. Dies spreche in vielen Fällen für das Erfordernis einer notariellen Beurkundung. 

In der aktuellen Diskussion um die Stellung der deutschen Notare in Europa waren sich die Mitglieder des Vorstandes der Notarkammer Koblenz mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes einig: „Deutsche Notare sind unabhängige und unparteiische Träger eines öffentlichen Amtes. Sie nehmen originäre Staatsaufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege wahr und stehen deshalb dem Richter nahe, wie das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung festgestellt hat. Das zeigt sich nicht zuletzt auch in der erhöhten Beweiswirkung sowie der Vollstreckbarkeit, die notariellen Urkunden ebenso wie gerichtlichen Urteilen zukommt. Auch EuGH, EU-Kommission und Europäisches Parlament haben in den vergangenen Jahren der Beurkundungs- und Beglaubigungstätigkeit der Notare hoheitlichen Charakter beigemessen. Vor diesem Hintergrund sei nicht verständlich, dass die EU-Kommision gegen die Bundesrepublik Deutschland klage, um den Zugang Beruf für Personen zu öffnen, die nicht die erforderlichen Kenntnisse im deutschen Recht besitzen. 

In der praktischen Zusammenarbeit des Oberlandesgerichtes mit den Notarinnen und Notare zeigen sich keine Probleme. Die regelmäßig durchgeführten Geschäftsprüfungen der Notarinnen und Notare durch einen bei dem Oberlandesgericht Koblenz angesiedelten Prüfer belegen die hohe Qualität der notariellen Tätigkeit. „Die Dienstaufsicht durch das Oberlandesgericht und die damit verbundene Kontrolle unserer Tätigkeit ist elementarer Bestandteil unserer Qualitätssicherung“, so der Präsident der Notarkammer Koblenz. Zugleich hob er hervor, dass mit dem unmittelbaren Zugriff der Notarinnen und Notare auf das elektronische Grundbuch und das elektronische Handelsregister, sich die rheinland-pfälzische Justiz als stabiler und vorbildlicher Partner im elektronischen Rechtsverkehr darstelle. Der schnelle Zugriff auf Informationen aus dem Grundbuch und dem Handelsregister und die Möglichkeit der unmittelbaren Anmeldung beim Handelsregister diene der Wirtschaft wie dem Verbraucher. 

Notarkammer

Auf den Bildern sind von rechts nach links: Herr Vizepräsident der Notarkammer Koblenz JR Fuchs, Herr PräsOLG Bartz, Herr Notar Dr. Mackeprang, Herr Präsident der Notarkammer Koblenz JR Bock, Herr MR Schröder aus dem Justizministerium, Herr ROLG Frank-Michael Goebel, Herr Notar Dr. Dempfle, Herr Geschäftsführer der Notarkammer Dr. Steinhauer.

 

Teilen

Zurück