Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz verhandelt am 13. Februar 2008 im Saal 117 des Dienstgebäudes I, Stresemannstraße 1 in 56068 Koblenz unter anderem folgende Fälle:
1. Beschädigung eines Pkw durch Mäharbeiten
Die Kläger nehmen die beklagte Verbandsgemeinde auf Schadenersatz in Anspruch, nachdem ihr Pkw durch Mäharbeiten der öffentlichen Hand beschädigt worden sein soll. Das Landgericht hat die Klage in erster Instanz abgewiesen.
Beginn: 9.00 Uhr
Aktenzeichen: 1 U 1070/07
2. Unfall bei Ausritt eines Reitanfängers
Der Kläger erlernte in der Reitschule der Beklagten das Reiten und nahm nach sechs Longenreitstunden an einem Geländeausritt einer Gruppe unter Leitung der Beklagten teil. Hierbei schlug ein Pferd aus der Gruppe aus und traf den Kläger am Unterschenkel. Wegen der hierbei erlittenen Verletzungen nimmt der Kläger die Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Tierhalterhaftung auf Schadenersatz und Schmerzensgeld in Anspruch.
Das Landgericht Koblenz hat die Klage in erster Instanz abgewiesen. Es hat die Pferde als Nutztiere im Sinne des Gesetzes angesehen und eine Sorgfaltspflichtverletzung der Beklagten verneint.
Beginn: 13.30 Uhr
Aktenzeichen: 1 U 1137/07
3. Recht an einer Internet-Domain
Die Beklagte betreibt einen Online-Marktplatz für registrierte Domains und bot zeitweise eine Domain zum Kauf an, die auf einen Hauptnamensbestandteil des von der Klägerin betriebenen Chemieunternehmens lautet. Mit ihrer Klage verlangt die Klägerin Freigabe der Domain sowie Unterlassung deren Nutzung aufgrund ihres Namensrechts aus § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Diese Vorschrift lautet wie folgt:
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.
Das Landgericht Koblenz hat die Klage in erster Instanz abgewiesen.
Beginn: 16.00 Uhr
Aktenzeichen: 1 U 1281/07