Die ernannten Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter werden am 1. September 2023 ihren dreijährigen Vorbereitungsdienst, der mit der Diplomprüfung (FH) endet, begonnen. Die Ausbildung umfasst zwei Studienabschnitte an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen sowie eine Studienpraxis bei Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nehmen nach ihrer Ausbildung die ihnen übertragenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit wahr. Sie sind bei ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen und dem Gesetz unterworfen und an keine Weisungen gebunden. Diese sachliche Unabhängigkeit, die insoweit der richterlichen Unabhängigkeit entspricht, unterscheidet die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger von anderen Angehörigen des öffentlichen Dienstes. Der Aufgabenbereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ist breit gefächert und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, unter anderem Grundbuch-, Nachlass-, Insolvenz-, Zwangsversteigerungs-, Vollstreckungs- und Registersachen.
Die rheinland-pfälzische Justiz ist an der Gewinnung qualifizierten Nachwuchses für den Rechtspflegerberuf interessiert. Weitere Informationen zum Berufsbild, zur Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Koblenz unter www.olgko.justiz.rlp.de/ausbildung-stellenangebote.