Berufung im einstweiligen Verfügungsverfahren gegen Künstler Thomas Anders

Der für morgen vorgesehene Termin zur Verkündung einer Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren zwischen dem Künstler Thomas Anders und seiner früheren Ehefrau ist auf den 21. Dezember 2012 verlegt worden.

Im Anschluss an den Verhandlungstermin vom 19. Oktober 2012 hatte der Senat einen schriftlichen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Da die außergerichtlichen Verhandlungen der Parteien auf der Grundlage dieses Vorschlags noch andauern, ist der Verkündungstermin verlegt worden.

Hintergrund:

Die Verfügungsklägerin nimmt den Künstler Thomas Anders auf Unterlassung zahlreicher Äußerungen in Anspruch. Sie ist der Auffassung, dass Textinhalte und Aussagen des Verfügungsbeklagten über ihre Person in dessen Buch sowie in Talk-Sendungen, Buchlesungen und TV-Shows gegen eine Verschwiegenheitsklausel in der anlässlich der Ehescheidung getroffenen Scheidungsfolgenvereinbarung verstoßen.

Das Landgericht hat den Anträgen der Verfügungsklägerin mit nun angefochtenem Urteil vom 16. März 2012 weit überwiegend stattgegeben.

Gegen das Urteil des Landgerichts hat der Verfügungsbeklagte Berufung eingelegt, die derzeit vor dem Oberlandesgericht Koblenz verhandelt wird.

 

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