Auslieferungshaftbefehl

Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz mit Beschluss vom 07. Januar 2019 die Auslieferungshaft gegen einen syrischen Staatsangehörigen, um dessen Auslieferung die Niederlande ersucht haben, angeordnet.

Die Durchführung des weiteren Verfahrens obliegt der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz.

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