In der Hauptverhandlung gegen Ahmad S., die am Montag, 19. März 2012 begonnen hat, teile ich für den morgigen Verhandlungstag folgende Terminänderung mit.
Die Verhandlung beginnt morgen, Dienstag, 27. März 2012 bereits um 9:00 Uhr.
Die weiteren Folgetermine beginnen wieder um 10:00 Uhr und werden – wie bereits angekündigt – stattfinden am:
2., 3., 10., 23., 24. und 30. April 2012.
sowie ab Montag, 8. Mai 2012 grundsätzlich jeden Montag und Dienstag, soweit nicht Feiertage oder Urlaubszeiten von Verfahrensbeteiligten entgegenstehen.
Hintergrund:
Der 1. Strafsenat – Staatsschutzsenat – des Oberlandesgerichts Koblenz hat die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen den 37-jährigen Ahmad S. am 1. Februar 2012 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (Az: 2 StE 10/11-8). Dem Angeklagten wird die Mitgliedschaft in den ausländischen terroristischen Vereinigungen Islamische Bewegung Usbekistan (IBU) und Al Qaida zur Last gelegt. Er ist in Afghanistan geboren, deutscher und afghanischer Staatsangehöriger und lebte von 1990 bis Anfang 2009 in Deutschland, zuletzt in Hamburg.
Nach der Anklageschrift des Generalbundesanwalts soll sich der Angeklagte seit dem Jahr 2007 radikalisiert und Anfang des Jahres 2009 entschlossen haben, am gewaltsamen Jihad teilzunehmen. So soll er im März 2009 mit weiteren Personen nach Waziristan/Pakistan ausgereist sein, wo er sich im Mai 2009 der Islamischen Bewegung Usbekistan (IBU) angeschlossen haben soll. In der Folgezeit habe er dort eine Kampfausbildung begonnen und an einem deutschsprachigen Propagandafilm mitgewirkt.
Im Sommer 2009 habe der Angeklagte die IBU verlassen, um sich der Al Qaida anzuschließen. In einem Ausbildungscamp der Al Qaida in Badr (Waziristan) soll er zur Vorbereitung auf Kampfeinsätze der terroristischen Vereinigung die Handhabung von Kriegswaffen (u.a. Panzerabwehrgeschütze, Mörser) trainiert haben. Im Juni 2010 soll er in näheren Kontakt zu einem hochrangigen Funktionär der Al Qaida gekommen sein. Dieser habe geplant, in Europa ein Netzwerk von Personen aufzubauen, die für die Organisation tätig werden sollten. Der Angeklagte sei dafür vorgesehen gewesen, in Deutschland an diesem europäischen Netzwerk mitzuwirken. Das Netzwerk habe die finanzielle Unterstützung der Vereinigung sicherstellen und in Europa auch für andere, noch nicht näher konkretisierte Aufträge der Al Qaida-Führung bereitstehen sollen. Zunächst soll er eine Einweisung in das dafür vorgesehene konspirative Kommunikationssystem der Al Qaida erhalten haben. Sodann sei er Ende Juni 2010 nach Afghanistan gereist, um von dort aus nach Deutschland zurückzukehren.
Anfang Juli 2010 wurde der Angeklagte in Kabul aufgegriffen und gelangte in US-amerikanischen Gewahrsam. Am 21. April 2011 wurde er nach Deutschland überstellt, seither befindet er sich in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlung hat am 19. März 2012 begonnen.