Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat soeben im o.g. Verfahren das folgende Urteil verkündet:
Der Angeklagte wird wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Die Verteidigung des Angeklagten sowie der Angeklagte haben auf Rechtsmittel verzichtet. Die Vertreter des Generalbundesanwalts haben dies in Aussicht gestellt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.