Dienstgerichtshof
In Disziplinarsachen der Richterinnen und Richter, über ihre Versetzung im Interesse der Rechtspflege und über die Anfechtung dienstrechtlicher Maßnahmen entscheiden Richterdienstgerichte (§§ 55 ff. Landesrichtergesetz).
Hierzu gehören das Dienstgericht mit Sitz beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken und - in zweiter Instanz - der Dienstgerichtshof.
Der Dienstgerichtshof ist beim Oberlandesgericht Koblenz errichtet.
Er entscheidet in einer Besetzung mit fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden Mitglieds. Der Vorsitz wechselt in zweijährigem Turnus zwischen einer Vorsitzenden Richterin oder einem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht sowie einer Vorsitzenden Richterin oder einem Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht. Darüber hinaus wirken Richterinnen und Richter der verschiedenen Gerichtszweige mit.