Anwaltsgerichtshof
Der Anwaltsgerichtshof ist oberste Instanz der Anwaltsgerichtsbarkeit des Landes, die für Entscheidungen in berufsrechtlichen Fragen der Anwaltschaft zuständig ist.
Er entscheidet in landesweiter Zuständigkeit bei Berufungen gegen Entscheidungen der Anwaltsgerichte, die Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht zum Gegenstand haben. Erstinstanzlich ist er zuständig für verwaltungsrechtliche Anwaltssachen (z.B. Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung, Erteilung oder Widerruf der Zulassung zur Rechtanwaltschaft).
Der rheinland-pfälzische Anwaltsgerichtshof ist ein unabhängiges und selbstständiges Gericht, an dessen Spitze der Präsident des Anwaltsgerichtshofs steht und das beim Oberlandesgericht Koblenz auf der Grundlage der Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) errichtet wurde. Beim Oberlandesgericht Koblenz findet sich auch die Geschäftsstelle.
Der Anwaltsgerichtshof besteht aus zwei Senaten, denen jeweils ehrenamtliche Richter aus dem Kreis der Anwaltschaft und der Berufsrichter angehören. Er tagt nach den Erfordernissen der eingehenden Fälle in unregelmäßigen Abständen.