Elektronischer Rechtsverkehr

Bei dem Oberlandesgericht Koblenz ist es möglich, in allen Verfahrensarten auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Den Verfahrensbeteiligten wird damit eine zeitgemäße Alternative zur Kommunikation mittels Briefpost oder Telefax geboten.

Bitte beachten Sie, dass eine in den Verfahren vor dem Oberlandesgericht Koblenz vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation weiterhin notwendig ist.

Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur oder die Einreichung auf einem sicheren Übermittlungsweg (zum Beispiel dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach) benötigt.

Erklärung zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr

Es besteht die Möglichkeit, dass Personen, die in professioneller Eigenschaft an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt sind (vgl. § 173 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) oder dies anstreben (insbesondere Sachverständige), ihre technische Bereitschaft zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr anzeigen und eine hierauf bezogene (verfahrensunabhängige) Registrierung bei dem Oberlandesgericht Koblenz beantragen. In einem solchen Fall können rheinland-pfälzische Gerichte diese Personen bereits bei Bestellung elektronisch adressieren.

Hierfür muss zunächst ein elektronisches Postfach, z. B. ein elektronisches Bürger- und Organisationspostfach („eBO“), vollständig eingerichtet werden. Erst nach Abschluss dieses Einrichtungsprozesses kann die Anzeige zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr (ggf. nebst Registrierungsantrags) abgegeben werden.

Es kann folgendes Musterformular verwendet werden.

Die Erklärung kann

übermittelt werden.

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz finden Sie unter
https://ejustice.rlp.de/de/ejustice/elektronischer-rechtsverkehr/.