eAkte
Es besteht der gesetzliche Auftrag, die elektronische Gerichtsakte (eAkte) bis zum 1. Januar 2026 im gesamten Bundesgebiet einzuführen (vgl. z.B. § 298a ZPO, § 14 FamFG, § 32 StPO jeweils in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung). Die konsequente und umfassende Umstellung der Verfahren auf die elektronische Aktenführung ist ein Großprojekt, das nur sukzessive umsetzbar ist. Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits zum Juni 2018 mit der Pilotierung der eAkte begonnen und rollt diese seit September 2019 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit modular aus. Hier erhalten Sie für den Bezirk des Oberlandesgericht Koblenz einen Überblick über die Gerichte, bei denen die eAkte bereits eingeführt wurde und bei denen die Einführung der eAkte in Kürze bevorsteht. Detailliert sind die Gerichte und Verfahrensbereiche mit elektronischer Aktenführung in der Landesverordnung über die elektronische Aktenführung bei den Gerichten in Rheinland-Pfalz vom 9. Mai 2018 ausgewiesen. Weiterführende Informationen rund um die elektronische Akte der Justiz des Landes finden Sie auf https://ejustice.rlp.de/de/startseite-kampagne/ .