Der Zugang zu den beiden Gebäuden des Oberlandesgerichts Koblenz ist barrierefrei möglich:
a) zum Dienstgebäude I (Stresemannstraße 1) über den Nebeneingang in der Stresemannstraße: unter dem Torbogen des Dienstgebäudes I,
b) zum Dienstgebäude II (Regierungsstraße 7) über den Nebeneingang am Konrad-Adenauer-Ufer (Rheinufer).
Hilfestellung beim Öffnen der Türen kann mit den dort angebrachten Ruftasten angefordert werden.
Entsprechende Parkmöglichkeiten sind in der Nähe beider Eingänge vorhanden.
Die einzelnen Stockwerke beider Gebäude können mit einem rollstuhlgeeigneten Aufzug erreicht werden. Beide Gebäude sind ebenfalls mit einer behindertengerechten Toilette ausgestattet; diese finden Sie im Dienstgebäude I im Erdgeschoss, im Dienstgebäude II im Untergeschoss.