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Im Falle der Einstellung in den Vorbereitungsdienst werden die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.

Nach erfolgreicher Rechtspflegerprüfung besteht  kein Anspruch auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe.
Die Auswahl, welche Prüflinge als Justizinspektorin bzw. Justizinspektor im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden, richtet sich nach dem Prüfungsergebnis auf der Grundlage der vorhandenen Stellen.

Einsatzmöglichkeiten bestehen im Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz bei den 31 Amtsgerichten, bei den Landgerichten oder den Staatsanwaltschaften in Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier sowie bei dem Oberlandesgericht Koblenz, der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz und der Landesjustizkasse Mainz; außerdem bei den Verwaltungsgerichten, Arbeitsgerichten, Sozialgerichten und dem Finanzgericht in Rheinland-Pfalz.
Die Rechtspflegerausbildung ist bundesweit anerkannt. Grundsätzlich ist daher auch ein Wechsel in andere Bundesländer möglich.

Die praktische Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter wird in der Regel bei einem größeren Amtsgericht durchgeführt - Die Verwendung der nach der Prüfung übernommenen Beamtinnen und Beamten auf Probe richtet sich nach dem jeweiligen Bedarf der Justizbehörden.

Justizinspektorinnen und Justizinspektoren (Besoldungsgruppe A 9) können unter Berücksichtigung des Leistungsgrundsatzes und im Rahmen der vorhandenen Planstellen mit einer Beförderung nach Besoldungsgruppe A 10 bis A 11 rechnen und später bis zu den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 nebst Amtszulage aufsteigen.

Es besteht außerdem die Möglichkeit, nach einer internen Ausbildung als Amtsanwältin oder Amtsanwalt bestimmte Tätigkeiten der Staatsanwälte (z.B. Durchführung von Ermittlungen, Anklageerhebung) zu übernehmen.

 

Besoldung:

Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge nach Maßgabe des Bundesbesoldungsgesetzes (§§ 59 bis 66) gewährt. Der Anwärtergrundbetrag beläuft sich z. Zt. auf ca. 1.307 Euro brutto im Monat.
Die Dienstbezüge nach der Laufbahnprüfung bestehen aus Grundgehalt (derzeit ca. 2.841 Euro brutto für ledige Beamtinnen und Beamte) und gegebenenfalls Familienzuschlag und Stellenzulage. 

Beamtinnen und Beamte sind nach sozialrechtlichen Vorschriften in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Von den Bruttobezügen werden somit nur die gesetzlichen Steuern einbehalten. In Krankheitsfällen wird eine Beihilfe gewährt. Für die von der Beihilfe nicht voll erstatteten Aufwendungen sollten sich Beamtinnen und Beamte freiwillig in einer privaten Krankenversicherung versichern; sie müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

 

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