Anwaltsgerichtshof und Dienstgerichtshof

Der rheinland-pfälzische Anwaltsgerichtshof befasst sich mit Angelegenheiten des anwaltlichen Berufsrechts. Der Dienstgerichtshof des Landes Rheinland-Pfalz ist für disziplinarrechtliche und dienstrechtliche Fragen der Richterinnen und Richter zuständig.
Beide haben ihren Sitz beim Oberlandesgericht Koblenz.


Anwaltsgerichtshof

Der Anwaltsgerichtshof ist oberste Instanz der Anwaltsgerichtsbarkeit des Landes, die für Entscheidungen in berufsrechtlichen Fragen der Anwaltschaft zuständig ist.

Er entscheidet in landesweiter Zuständigkeit bei Berufungen gegen Entscheidungen der Anwaltsgerichte, die Verstöße gegen das anwaltliche Berufsrecht zum Gegenstand haben. Erstinstanzlich ist er zuständig für verwaltungsrechtliche Anwaltssachen (z.B. Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung, Erteilung oder Widerruf der Zulassung zur Rechtanwaltschaft).

Der rheinland-pfälzische Anwaltsgerichtshof ist ein unabhängiges und selbstständiges Gericht, an dessen Spitze der Präsident des Anwaltsgerichtshofs steht und das beim Oberlandesgericht Koblenz auf der Grundlage der Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) errichtet wurde. Beim Oberlandesgericht Koblenz findet sich auch die Geschäftsstelle.

Der Anwaltsgerichtshof besteht aus zwei Senaten, denen jeweils ehrenamtliche Richter aus dem Kreis der Anwaltschaft und der Berufsrichter angehören. Er tagt nach den Erfordernissen der eingehenden Fälle in unregelmäßigen Abständen.

Geschäftsstelle des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Stresemannstraße 1 
56068 Koblenz 
Tel. 0261 102-2627 

Präsident des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz
Rechtsanwalt Justizrat Thomas Haberland

Geschäftsverteilung des Anwaltsgerichtshofs Rheinland-Pfalz (PDF)

Dienstgerichtshof

In Disziplinarsachen der Richterinnen und Richter, über ihre Versetzung im Interesse der Rechtspflege und über die Anfechtung dienstrechtlicher Maßnahmen entscheiden Richterdienstgerichte (§§ 55 ff. Landesrichtergesetz).

Hierzu gehören das Dienstgericht mit Sitz beim Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken und - in zweiter Instanz - der Dienstgerichtshof.

Der Dienstgerichtshof ist beim Oberlandesgericht Koblenz errichtet.

Er entscheidet in einer Besetzung mit fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden Mitglieds. Der Vorsitz wechselt in zweijährigem Turnus zwischen einer Vorsitzenden Richterin oder einem Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht sowie einer Vorsitzenden Richterin oder einem Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht. Darüber hinaus wirken Richterinnen und Richter der verschiedenen Gerichtszweige mit.

Geschäftsstelle des Dienstgerichtshofs
Stresemannstraße 1 
56068 Koblenz
Tel. 0261 102-2830 / -2831

Vorsitz
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Dr. Christoph Syrbe